Berufsfachschule
Allgemeine Informationen
Der Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales führt zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht als Sozialassistent*in. Er vermittelt die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten und erweitert die allgemeine Bildung. Wer neben dem erfolgreichen Abschluss des Bildungsganges mindestens die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweist, erwirbt die Zugangsberechtigung für die Fachschule Sozialwesen. Der Bildungsgang wird in Vollzeitform angeboten und dauert zwei Schuljahre und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Ausbildung gliedert sich in einen berufsübergreifenden und einen berufsbezogenen Lernbereich. Die Ausbildung umfasst pro Unterrichtswoche mindestens 30 und maximal 34 Unterrichtsstunden. Die Aufnahme in die Berufsfachschule Soziales ist im jeweiligen Oberstufenzentrum schriftlich zu beantragen.
Weitere Informationen, Formulare und Termine:
Berufsfachschule Soziales (Sozialassistent*in)
- Bewerbungszeitraum: 1. Januar - 16. Februar 2024
Spätere Anmeldungen sind bis zum Unterrichtsbeginn möglich, können dann jedoch nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.
- BFS Informationsblatt/Checkliste
Weitere Informationen über die Verordnung über den Bildungsgang der Berufsfachschule Soziales finden Sie hier
Berufsfachschule Grundbildung (Berufsschulpflichterfüllung)
In der Berufsfachschule können Schüler*innen im Bildungsgang zum Erwerb beruflicher Grundbildung und von gleichgestellten Abschlüssen der Sekundarstufe I (1-jährig) ihre Allgemeinbildung und berufliche Grundkenntnisse und -fertigkeiten erweitern.